Entschuldigungsregelung

Für die Klassenstufen 5 - 9:

  • Die Meldung der Abwesenheit wegen Krankheit oder sonstiger nicht voraussehbarer zwingender Gründe hat am ersten Fehltag bis spätestens 09:35 Uhr zu erfolgen, mit Angabe des Namens, sowie Klasse und Klassenlehrer/in. Eine weitere Meldung der Abwesenheit für Folgetage ist nicht notwendig!
  • Unmittelbar nach Rückkehr des Kindes erfolgt eine persönliche Mitteilung an den/die Klassenlehrer/in mit der Bitte um Entschuldigung, Angabe der Fehlzeiten und des Grundes für die Abwesenheit.
  • Liegen voraussehbare Gründe vor, nicht zum Unterricht zu erscheinen, muss eine Beurlaubung bei der Klassenleitung beantragt werden.
  • Für das vorzeitige Verlassen des Unterrichts muss eine schriftliche Nachricht bei der betroffenen Lehrkraft vorgelegt werden.


Für die Klassenstufen 10 - 12:

Wenn ein Schüler/eine Schülerin wegen Krankheit oder sonstiger nicht voraussehbarer zwingender Gründe nicht zum Unterricht erscheinen kann, müssen ein Erziehungsberechtigter bzw. der Schüler/die Schülerin die Schule hierüber unverzüglich unterrichten:

  • per E-Mail bis spätestens 09:35 Uhr an mit Angabe des Namens, sowie Klassenstufe und Tutor/in (in Ausnahmefällen telefonisch).
    Bei Benachrichtigung nach 09:35 Uhr gilt die Zeit bis zur Benachrichtigung als unentschuldigt.
  • Es ist ein Entschuldigungsheft eingeführt worden, das von den Schülerinnen und Schülern zu führen ist. Die Verwendung bzw. der Gebrauch ist dem Heft zu entnehmen.