Hausordnung

Die Schüler folgen den Anweisungen des Schulleiters, der Lehrer und des Hausmeisters. Das Verhalten orientiert sich an der Klaren Linie.
Wegen der Unfallgefahr sind untersagt: Raufen, Rennen und Spielen in den Gebäuden, das Schneeballwerfen. Auf dem Hof darf nur mit weichen Bällen Fußball gespielt werden.
Die Schüler gehen mit dem Eigentum der Schule und dem der Mitschüler achtsam um. Für Schäden haftet der Verursacher.
Die Schüler achten auf Sauberkeit in der Schule, z.B. saubere Toiletten, keine Abfälle auf dem Boden, keine Schmierereien an den Wänden, und sie verrichten ihren Hofdienst.

B- und C-Gebäude sind ab 7.30 Uhr geöffnet, das A-Gebäude ab 7.45 Uhr.

In den großen Pausen begeben sich die Schüler der Klassenstufen 5 - 9 unverzüglich auf das Pausengelände. Oberstufenschüler dürfen sich in den Pausen in allen Fluren außer dem oberen C-Flur aufhalten.
Zum Pausengelände gehören auch Basketball- und Sportplatz, nicht jedoch die Parkplätze, die Laufbahn, der Asphaltweg zwischen dem Schülerparkplatz und Laufbahn, der Verbindungsweg zur Hammerstraße und der angrenzende Wald.
Bei Regenwetter dürfen die Schüler in den Gebäuden bleiben.

Während der Unterrichtszeit und Pausen dürfen Schüler der Klassenstufen 5 - 9 nur mit Genehmigung eines Lehrers das Schulgelände verlassen. Schülern der Oberstufe ist während der Freistunden und großen Pausen das Verlassen des Schulgeländes auf eigene Gefahr erlaubt.

Als oberster Grundsatz gilt: Müll vermeiden. Unvermeidbare Abfälle werden, nach Papier, Glas, Verpackungen und Restmüll getrennt, in die dafür aufgestellten Behälter entsorgt.

Mobile Geräte sind während der Unterrichtszeit nur im ausgeschalteten Zustand mitzuführen.Nur in Notfällen oder bei vorzeitigem Unterrichtsschluss ist die Benutzung nach ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers gestattet.
Die Nutzung mobiler Geräte (Tablets, Smartphones, Notebooks, Handys, Smartwatches u. Ä.) ist zu Recherchezwecken nach Absprache mit der Lehrkraft während des Unterrichts erlaubt.

Klassen 5-9
Die Nutzung von mobilen Geräten (Tablets, Smartphones, Notebooks, Handys, Smartwatches u. Ä) ist für die Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5-9 auf dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch vor und nach dem Unterricht, während der Pausen sowie während der Nachmittagsbetreuung.

Oberstufe
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (10-12) ist die Nutzung von mobilen Geräten (Tabletts, Smartphones, Notebooks, Handys, Smartwatches) außerhalb des Unterrichts gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte von einer Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat deponiert. Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schüler/innen können die Geräte am gleichen Unterrichtstag während der Öffnungszeiten des Sekretariats abholen.
Foto-, Video- und Tonaufnahmen von Mitschülern, Bediensteten oder Lehrkräften der Schule sind ohne deren ausdrückliches Einverständnis verboten.
Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Veröffentlichung derartiger Aufzeichnungen im Internet, erfolgt neben einer Anzeige auch eine Schulstrafe.

Energy-Drinks dürfen weder mitgebracht noch konsumiert werden. Dies gilt auch für alle Schüler der Oberstufe.

Fahrräder, Krafträder und Autos werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt. Das Befahren des Schulgeländes ist nur auf den Wegen zu den Parkplätzen gestattet. Es ist im Schritt-Tempo zu fahren, um andere nicht zu gefährden.

Den Schülern der Oberstufe stehen für den Aufenthalt in Freistunden das Bistro und ein abgetrennter Bereich im unteren C-Flur zur Verfügung.

Die Schüler der Klassenstufen 10, 11 und 12 richten sich bei Unterrichtsversäumnissen nach der Entschuldigungsordnung der Oberstufe.